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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 734/11 E EFG 2013 S. 1023 Nr. 13

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b, EStG § 12 Nr. 1

Betriebsausgabenabzug für Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers – Betriebliche Mitbenutzung von Flur, Küche und Bad

Leitsatz

Die nach dem Maß der anteiligen betrieblichen Nutzung ermittelten Aufwendungen für Küche, Diele und Bad/WC in der Wohnung einer selbständig tätigen Lebensberaterin können nicht als Teil der Kosten eines steuerlich anzuerkennenden häuslichen Arbeitszimmers als Betriebsausgaben abgezogen werden, weil es insoweit an einem verlässlichen Aufteilungsmaßstab für die Abgrenzung betrieblich und privat veranlasster Kosten fehlt (Abgrenzung zum , BStBl II 2010 S. 122).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 15/2013 S. 705
DStR 2014 S. 6 Nr. 19
DStRE 2014 S. 779 Nr. 13
EFG 2013 S. 1023 Nr. 13
GStB 2013 S. 339 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2013 S. 2042
StBW 2013 S. 872 Nr. 19
PAAAE-43358

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.06.2013 - 10 K 734/11 E

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