Fallsammlung Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
9. Aufl. 2013
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Kapitel 4: Gewerbeertrag (§ 7 GewStG); Gewerbesteuerschuld
Fall 8
Ermittlung des Gewerbeertrags bei unterschiedlichen Rechtsformen
Sachverhalt
Die Zander GmbH Hamburg betreibt einen Fischgroßhandel. Für 01 ermittelt sie aus dem Fischhandel gem. § 5 Abs. 1 EStG einen vorläufigen Gewinn i. H. v. 350 000 €.
Folgendes ist hierbei nicht berücksichtigt: Die Zander GmbH ist seit Jahren als Kommanditistin an der Barsch KG beteiligt. Ihr Anteil am Vermögen und am Gewinn der KG beträgt 30 %. Für 01 ermittelt die Barsch KG gem. § 5 Abs. 1 EStG einen laufenden steuerlichen Gewinn i. H. v. 200 000 €. Zum verkauft die Zander GmbH ihren Kommanditanteil für 250 000 € (Stand des Kapitalkontos zum Verkaufszeitpunkt: 200 000 €). Die entsprechenden Beträge wurden erst in 02 vereinnahmt und sind im o. a. vorläufigen Gewinn nicht berücksichtigt.
Wie a), aber der Fischgroßhandel wird vom Einzelunternehmer Zander e. K. betrieben.
Aufgabe:
Ermitteln Sie für 01 die Gewerbeerträge der Zander GmbH (bzw. des Einzelunternehmers Zander) und der Barsch KG. Auf die sachliche Steuerpflicht ist nicht einzugehen.
Lösung
Im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststel...