Fallsammlung Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
9. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel 7: Auswirkungen auf die Gesellschafterebene (§§ 3 Nr. 40, 3c und 20 EStG)
Fall 59 – Besteuerung einer Kapitalgesellschaft und deren Anteilseigner
Sachverhalt:
Die X-GmbH erzielt im Wirtschaftsjahr einen Jahresüberschuss vor Körperschaftsteuer i. H. v. 400 000 €. Der Jahresüberschuss soll in vollem Umfang an die Anteilseigner ausgeschüttet werden.
Aufgabe
Wie sieht die steuerliche Behandlung bei der X-GmbH und den Anteilseignern aus? Aus Vereinfachungsgründen sollen der Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer außer Betracht bleiben.
Köllen/Vogl/Wagner, Lehrbuch Körperschaftsteuer, Kapitel 7.5
Lösung
Vorbemerkung:
Der Körperschaftsteuersatz beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2008 15 %. Die Gewerbesteuer einschließlich der darauf entfallenden Nebenleistungen ist gem. § 4 Abs. 5b EStG nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Ist Anteilseigner eine natürliche Person, wird wie folgt unterschieden:
Anteile im Privatvermögen
Für Dividenden und für Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen unter 1 % gilt die neue Abgeltungsteuer i. H. v. 25 %. Laufende Aufwendungen auf Beteiligungen sind nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig. Veräußerungen i. S. d. (Beteiligung mindestens