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FG München Urteil v. - 7 K 2604/10

Gesetze: EStG 1990 § 17 Abs. 1, EStG 1990 § 17 Abs. 2, EStG 1990 § 11 Abs. 1, AO § 42, AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Rechtsmißbrauch nach § 42 AO bei disquotaler Aufteilung eines für die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen gezahlten Gesamtkaufpreises

Leitsatz

Übertragen Ehegatten, die zwar beide an einer GmbH beteiligt sind, jedoch nur einer wesentlich i. S. v. § 17 Abs. 1 EStG, Geschäftsanteile in einem einheitlichen Vertrag zu einem Gesamtkaufpreis an einen Dritten, so ist die im Kaufvertrag vorgenommene disquotale Aufteilung des Kaufpreises auf die beiden Veräußerer, die dem wesentlich beteiligten Gesellschafter einen niedrigeren Anteil am Gesamtkaufpreis zuweist als dies seiner Beteiligung entspricht, nach § 42 AO nicht anzuerkennen, wenn die Aufteilung nicht von gegensätzlichen Interessen der Vertragspartner getragen wird.

Fundstelle(n):
AAAAE-43003

Preis:
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FG München, Urteil v. 22.04.2013 - 7 K 2604/10

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