Rechtsmißbrauch nach § 42 AO bei disquotaler Aufteilung eines für die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen gezahlten Gesamtkaufpreises
Leitsatz
Übertragen Ehegatten, die zwar beide an einer GmbH beteiligt sind, jedoch nur einer wesentlich i. S. v. § 17 Abs. 1 EStG,
Geschäftsanteile in einem einheitlichen Vertrag zu einem Gesamtkaufpreis an einen Dritten, so ist die im Kaufvertrag vorgenommene
disquotale Aufteilung des Kaufpreises auf die beiden Veräußerer, die dem wesentlich beteiligten Gesellschafter einen niedrigeren
Anteil am Gesamtkaufpreis zuweist als dies seiner Beteiligung entspricht, nach § 42 AO nicht anzuerkennen, wenn die Aufteilung
nicht von gegensätzlichen Interessen der Vertragspartner getragen wird.
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