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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 180/12 EFG 2013 S. 1486 Nr. 18

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

Vermögensübergabevertrag: Merkmale „lebenslang” und „wiederkehrend” i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Leitsatz

  1. Wiederkehrende Leistungen aufgrund eines „Versorgungsvertrags” oder „Altenteilsvertrags” sind i.d.R. als dauernde Last abziehbar.

  2. Der Altenteilsvertrag erfüllt i.d.R. den tatbestand der Vermögensübergabe.

  3. Versorgungsleistungen müssen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG „lebenslang und zugleich wiederkehrend” sein.

  4. Unter § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG fallen nur Versorgungsleistungen, die bis zum Tode des Empfängers zu erbringen sind. Das Merkmal „lebenslang” lässt ein anderes Verständnis nicht zu.

  5. Einmalzahlungen stellen keine wiederkehrenden Leistungen dar und erfüllen damit nicht das Merkmal einer dauernden Last.

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 8 Nr. 12
DStRE 2014 S. 781 Nr. 13
EFG 2013 S. 1486 Nr. 18
ErbStB 2013 S. 308 Nr. 10
YAAAE-42999

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 14.05.2013 - 15 K 180/12

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