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FG Köln Urteil v. - 13 K 2940/12 EFG 2013 S. 1648 Nr. 20

Gesetze: LStDV § 2 Abs 2 Nr 2, EStG § 19 Abs 1 Nr 2

Arbeitnehmer/Geldwerter Vorteil:

Unentgeltliche Spielberechtigung in einem Golfclub als geldwerter Vorteil

Leitsatz

Behält ein ehemaliger Vorstand einer Bank die unentgeltliche Berechtigung, in einem Golfclub zu spielen, so zählt der hieraus ersparte Mitgliedschaftsbeitrag und weitere Gebühren, die während der aktiven Zeit die Bank gezahlt hat, zu den steuerpflichtigen geldwerten Vorteilen aus einer früheren Dienstleistung. Daran ändert es nichts, wenn die Zahlungen durch eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der arbeitgebenden Bank erbracht worden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 6 Nr. 13
DStRE 2014 S. 658 Nr. 11
EFG 2013 S. 1648 Nr. 20
KAAAE-42995

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FG Köln, Urteil v. 14.02.2013 - 13 K 2940/12

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