Besteuerung des Hotel- und Gaststättengewerbes
7. Aufl. 2013
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Abschnitt B: Die laufende Besteuerung
I. Gewinnermittlung, Buchführungs-, Aufzeichnungspflichten, Kassenführung, Aufbewahrungspflichten, Buchungsfehler bei Einnahmen und Ausgaben
Literatur: Ebber, Gewinnermittlungsarten, NWB infoCenter, Januar 2013.
Verwaltungsanweisungen: R 4.1 ff. EStR; H 4.1 EStH.
1. Gewinnermittlungsarten
a) Allgemeine Hinweise
365Für die steuerliche Gewinnermittlung kommen beim Gast- und Beherbergungsgewerbe der Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 (R 4.1 EStR) bzw. § 5 EStG und die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG (R 4.5 EStR und H 4.1 EStH) in Frage.
366Die Gewinnermittlung schlechthin ist die aufgrund kaufmännischer Buchführung nach § 5 EStG. Die Einnahmenüberschussrechnung ist nur eine vorübergehende Erleichterung und soll zu keinem anderen „Totalgewinn" führen. Spätestens bei Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung wird Totalgewinngleichheit durch Übergangskorrekturen (R 4.6 EStR) realisiert.
b) Betriebsvermögensvergleich nach § 5 bzw. § 4 Abs. 1 EStG
Literatur: Ritzrow, Der Personenkreis für die Gewinnermittlung nach § 5 EStG, StBp 1988, 68; ders., Wahl der Gewinnermittlung bei Gewerbetreibenden und Angehörigen der freien Berufe Einnahmen-Überschussrechnung oder Betriebsvermögensvergleich, ...