Besteuerung des Hotel- und Gaststättengewerbes
7. Aufl. 2013
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Abschnitt A: Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe im Allgemeinen
1. Branchenspektrum, rechtliche Hinweise
a) Begriff und Bedeutung; Spektrum „Gaststättengewerbe"; Bundesverbände
Literatur : Jahrbuch Gastronomie und Hotellerie in Deutschland 2011 vom DEHOGA Bundesverband; Wikipedia, McDonald's.
1Hotel- und Gaststättenbetriebe gehören zum Dienstleistungsgewerbe und sind traditionell überwiegend mittelständisch geprägt. Ein Gaststättengewerbe betreibt nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz vom , wer gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Das Hotel- und Gaststättengewerbe gehört mit mehr als 1 Mio. Arbeitsplätzen und einem hohen Wertschöpfungsanteil am Bruttosozialprodukt zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen Deutschlands. Nach wie vor besonders bedeutsam sind die Handelsgastronomie der Warenhäuser und Supermärkte, die Erlebnisgastronomie, die im „Franchising" systematisierten Betriebe (Systemgastronomie), die „Fast-food-Gastronomie" und die ebenfalls im Franchising operierende Hotellerie (Markenhotellerie). ...