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BFH 25.10.2012 X B 133/11, StuB 16/2013 S. 635

Aufbewahrungspflicht für Schichtzettel im Taxigewerbe

Die Aufbewahrung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen (Schichtzettel) ist bei einem Taxiunternehmen ausnahmsweise dann nicht erforderlich, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird (Anschluss an das NWB DAAAB-21238, BStBl 2004 II S. 599 = Kurzinfo StuB 2004 S. 517 NWB KAAAB-63244; Bezug: § 328 AO; § 102 FGO).

Praxishinweise

Daher macht allein die tägliche Übertragung des Inhalts der Schichtzettel in ein in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführtes Kassenbuch die Aufbewahrung der Schichtzettel entbehrlich.

– jh –

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