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NWB direkt Nr. 34 vom Seite 872

Verschärfter Maßstab der Finanzverwaltung hinsichtlich formal ordnungsgemäßer Rechnungen

Dr. Daniel Kaiser

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-42484 Infolge der neuen EuGH-Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug obliegt es nunmehr den Finanzbehörden, die objektiven Umstände nachzuweisen, aus denen sich ergibt, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass der von ihm bezogene Eingangsumsatz in eine Steuerhinterziehung einbezogen war. Der Nachweis dieser objektiven Umstände ist für die Finanzbehörden in der Praxis oftmals schwierig zu führen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist in letzter Zeit zunehmend die Tendenz der Finanzbehörden zu erkennen, den Vorsteuerabzug mit dem Hinweis auf formal nicht ordnungsgemäße Rechnungen i. S. von § 14 Abs. 4, § 14a UStG zu versagen und hiermit faktisch die hohen Nachweisvoraussetzungen der neuen EuGH-Rechtsprechung ins Leere laufen zu lassen. Dieser Praxis der Finanzbehörden kann nur im Zuge einer strikten Beachtung der formalen Rechnungsanforderungen i. S. von §§ 14, 14a UStG entgegengewirkt werden, was durch ein entsprechendes umsatzsteuerliches Compliance-System abzusichern ist.

Ausführlicher Beitrag s..

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[i]Gefahr der unwissentlichen Einbeziehung in umsatzsteuerbetrugsbehaftete LieferungenAuch die sorgfältige Überprüfung...

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