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BFH 12.12.2012 I R 27/12, NWB 34/2013 S. 2690

Kapitalertragsteuer | Keine Kapitalertragsteuer bei obligationsähnlichen Genussrechten

Nach dem – nachträglich zur Veröffentlichung bestimmten – unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von vor dem 1. 1. 2009 erworbenen obligationsähnlichen Genussrechten auch nach Einführung der Abgeltungsteuer nicht dem Kapitalertragsteuerabzug.

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