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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 16 | Entfernungspauschale: Es profitieren auch Steuerzahler, die keine Kosten haben

Der BFH hat entschieden, dass die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Steuerpflichtige für die Fahrt keine Kosten hat. Das gilt genauso für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Vom Arbeitgeber steuerfrei geleistete Reisekostenvergütungen und steuerfrei gewährte Freifahrten sind jedoch mindernd auf die Entfernungspauschale anzurechnen.

Eine wichtige Klarstellung hat der Bundesfinanzhof getroffen: Von der Entfernungspauschale profitieren auch Steuerzahler, denen für ihre Fahrten keinerlei Kosten entstanden sind. Im Juristendeutsch: Die Pauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer ist aufwandsunabhängig. In der aktuellen Entscheidung ging es vor dem VI. Senat um Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die erfreuliche Aussage des BFH gilt aber genauso für Fahrten zwischen der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte bzw. ab 2014: zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Die darin liegende Begünstigung mag zwar – so die Münchener Richter – systemwidrig sein. Üblicherweise setze...

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