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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 15 | Altersteilzeit: Besteuerung der Bezüge während der Freistellungsphase

Einkünfte, die von einem Beamten in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit nach dem sog. Blockmodell erzielt werden, sind nach einem aktuellen Urteil des BFH regelmäßig keine Versorgungsbezüge. Teilzeitbeschäftigte „in Altersteilzeit” können daher weder den Versorgungsfreibetrag noch den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Anspruch nehmen. Allein eine Freistellung von der Arbeit bei fortlaufenden Bezügen lässt diese nicht zu Versorgungsbezügen werden.

Wie sind die Einnahmen eines Beamten zu besteuern, der sich in Altersteilzeit befindet? Dazu hat sich jetzt der Bundesfinanzhof geäußert.

Bei der Altersteilzeit sind zwei grundsätzliche Modelle zu unterscheiden: Entweder arbeitet ein Arbeitnehmer durchgängig nur eine reduzierte Stundenzahl. Dann spricht man vom Teilzeitmodell. Oder aber es wird vorgearbeitet. Zunächst wird die volle Stundenzahl erbracht – bei reduziertem Arbeitslohn. Später wird der Arbeitnehmer dann vollständig freigestellt und erhält weiter sein Geld. Dies wird als Blockmodell bezeichnet.

Beim Blockmodell erhält der Arbeitnehmer in der Freistellungsphase Bezüge, ohne eine Arbeitsleistung zu erbringen. Ein pfiff...

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