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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 24 | Vermietung: Maklerprovision bei einer Veräußerung als Werbungskosten

Das FG Münster hat entschieden, dass Maklerkosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Hauses anfallen, Werbungskosten bei Vermietungseinkünften sein können, die der Steuerpflichtige aus anderen Objekten erzielt. Dies ist dann der Fall, wenn und soweit der Veräußerungserlös tatsächlich für die Finanzierung der Vermietungsobjekte verwendet wird, diese Verwendung von vornherein beabsichtigt war und dementsprechend vertraglich endgültig festgelegt wurde.

Veräußert ein Steuerpflichtiger eine vermietete Immobilie und zahlt einem Makler für die Vermittlung des Käufers eine Provision, dann liegen keine nachträglichen Werbungskosten vor. Die Maklercourtage kann allenfalls im Rahmen von § 23 EStG berücksichtigt werden – als Veräußerungskosten, wenn der Verkauf innerhalb von zehn Jahren erfolgt und das private Veräußerungsgeschäft damit zu versteuern ist. – Nun, das ist der Grundsatz. Das Finanzgericht Münster hat aber in einem Sonderfall die gezahlte Provision für den Immobilienmakler trotzdem steuermindernd anerkannt. Zwar nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus der Vermietung der veräußerten Immobilie, stattdessen aber als Geldbes...

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