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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 22 | Investitionsabzugsbetrag: Ermittlung der Gewinngrenze bei Einnahmenüberschussrechnung

Nach einem aktuellen Urteil des FG Köln ist bei der Ermittlung der für Einnahmenüberschussrechner maßgeblichen Gewinngrenze für den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG n.F.) nur der reale wirtschaftlich erzielte Gewinn des Kalenderjahrs maßgeblich. Eine Auflösung der in früheren Wirtschaftsjahren gebildeten Ansparabschreibungen (§ 7g EStG a.F.) nebst Gewinnzuschlag ist nicht als Betriebseinnahme zu berücksichtigen.

Bei der Ermittlung der für Einnahmenüberschussrechner maßgeblichen Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag ist nur der reale wirtschaftlich erzielte Gewinn des Kalenderjahres maßgeblich. Diese steuerzahlerfreundliche Auffassung hat jetzt das Finanzgericht Köln vertreten. Konkret haben die Richter aus der Domstadt entschieden: Eine Auflösung der in früheren Wirtschaftsjahren gebildeten Ansparabschreibungen nach altem Recht ist nicht als Betriebseinnahme zu berücksichtigen.

Ihren Mandanten erläutern Sie den Hintergrund am besten so: In den Genuss des Investitionsabzugsbetrags sollen nur kleine und mittelständische Unternehmer kommen. Daher sind bestimmte Größenmerkmale zu beachten. Maßgeblich für die Größenmerkmale sind die Verhältnisse am Sc...

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