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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 6 K 1031/12

Gesetze: EStG § 12 Nr. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1 S. 1, GG Art. 3 Abs. 1

Kein Abzug von Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung

Leitsatz

1. Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung sind – seit Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG zum 1.1,2006 – als Kosten der privaten Lebensführung nach § 12 Nr. 1 EStG nicht mehr abzugsfähig.

2. Der Aufwand, der durch das Ausfüllen von Steuererklärungsvordrucken verursacht wird, ist im demokratischen Gemeinwesen „entschädigungslos” hinzunehmen.

3. Es besteht keine verfassungsrechtliche Pflicht, den Abzug von Steuerberatungskosten zuzulassen.

Fundstelle(n):
LAAAE-42289

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 07.03.2013 - 6 K 1031/12

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