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FG Köln Beschluss v. - 11 V 1596/13 EFG 2013 S. 1565 Nr. 19

Gesetze: EStG § 1a Abs 1 Nr 2, EStG § 1 Abs 3

Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Ermittlung der Einkunftsgrenze bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht im Fall der Zusammenveranlagung

Leitsatz

1) Es ist ernstlich zweifelhaft, ob im Rahmen der Prüfung der Einkunftsgrenzen nach § 1 Abs. 3 EStG auf einer ersten Stufe feststehen muss, dass der Antragsteller in seiner Person ohne die Berücksichtigung der Einkünfte des Ehegatten und ohne Verdopplung des Grundfreibetrags die Voraussetzungen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht erfüllt.

2) Der Wortlaut der Vorschriften, der Zweck des § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG und europarechtliche Erwägungen könnten dafür sprechen, schon bei der Prüfung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG die "erweiterten" Höchstbeträge nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG zur Anwendung zu bringen, soweit der Steuerpflichtige eine Zusammenveranlagung wählt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1565 Nr. 19
TAAAE-42282

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Beschluss v. 04.07.2013 - 11 V 1596/13

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