Arbeitshilfe - Stand: 15.02.2017

Abgrenzung zwischen der „Abwicklung” eines nicht begonnenen, originär gewerblichen Betriebes von der Aufnahme eines neuen (fiktiven) Gewerbebetriebes durch eine gewerblich geprägte Personengesellschaft

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Ist die Tätigkeit einer zum Zweck des Erwerbs, Betriebs und der Veräußerung eines Seeschiffs gegründeten Ein-Schiffs-GmbH & Co. KG, die liquidiert wurde, nachdem sie den von ihr bestellten Schiffs-Neubau noch vor seiner Ablieferung an eine Fondgesellschaft veräußert hatte, der Abwicklung oder allmählichen Aufgabe eines nicht begonnenen originär gewerblichen Betriebs zuzurechnen, oder handelt es sich um die werbende Tätigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
OAAAE-42236