Arbeitshilfe - Stand: 21.07.2015

Ermittlung des Ertragswerts im vergleichenden Verfahren für einen Pferdezuchtbetrieb, dessen Hengste auch zum Decken fremder Stuten eingesetzt werden

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Einzelertragswert für Pferdezuchtbetrieb mit Ausnahmezuchttier: Bildet die Deckhengsthaltung als Spezialbetrieb (i.S.v. § 42 BewG) einen eigenständigen Nutzungsteil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, für den ein gesonderter Ertragswert bei der Feststellung des Einheitswerts zu berücksichtigen ist und kommt für diesen nur das Einzelertragswertverfahren (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. e BewG) in Betracht, weil der Betrieb nicht mit anderen Betrieben vergleichbar ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
ZAAAE-42228