Arbeitshilfe September 2014

Sonderkonstellation für gewerbliche Zwischenvermieter gebietet Billigkeitsmaßnahmen bei der Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG

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Sind gewerbliche Zwischenvermieter (hier: für Hotelimmobilien und Inventar) aufgrund der Besonderheiten ihrer Tätigkeit durch die Hinzurechnungsvorschriften des § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG regelmäßig in einem solchen Ausmaß betroffen, dass bei ihnen unabhängig vom Vorliegen besonderer persönlicher Billigkeitsgründe bereits eine sachliche Unbilligkeit anzunehmen ist? - Nachprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung (hier Ablehnung einer Billigkeitsmaßnahme nach §§ 163 oder 227 AO) des FA durch das Gericht? - Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungsvorschriften des § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG i.d.F. des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB YAAAE-42211