Arbeitshilfe Juli 2014

Steuer auf Schadstoffemissionen für aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union stammende Gebrauchtfahrzeuge

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Steht Art. 110 AEUV dem entgegen, dass ein Mitgliedstaat eine Steuer auf Schadstoffemissionen für aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union stammende Gebrauchtfahrzeuge anlässlich der erstmaligen Zulassung dieser Fahrzeuge in diesem Mitgliedstaat erhebt, wenn die Erhebung und Zahlung dieser Steuer zwar gemäß einem Rechtsakt auch für inländische Gebrauchtfahrzeuge mit vergleichbarem Alter, technischem Zustand und Fahrleistung bei der erstmaligen Übertragung des Eigentums an diesen Fahrzeugen vorgesehen war, später aber durch einen Rechtsakt mit Gesetzeskraft ausgesetzt wurde?

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB MAAAE-42199