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NWB direkt Nr. 33 vom Seite 853

Mehr verdienen in Minijobs

Roman Pfeiffer

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAE-42106 Bei geringfügig entlohnten Minijobs darf das „regelmäßige” monatliche Arbeits-entgelt den Betrag von 450 € nicht überschreiten. Arbeitgeber können jedoch Vergütungsbestandteile zahlen, die beitragsfrei zur Sozialversicherung sind. Weil diese Einnahmen nicht auf die zulässige Arbeitsentgeltgrenze (5.400 € pro Jahr) anzurechnen sind, können sie „on top” zur ohnehin gezahlten Entlohnung gewährt werden, ohne dabei Sozialversicherungspflicht auszulösen.

Ausführlicher Beitrag s..

Vorteile der beitragsfreien Vergütungsbestandteile

[i]Unternehmen können ihre Attraktivität steigernDie Vorteile liegen dabei auf der Hand: Zum einen fallen nicht die üblichen Sozialversicherungsbeiträge von ca. 40 %, sondern lediglich die Pauschalabgaben für Minijobs von knapp 31 % an. Zum anderen kann der Arbeitgeber vom Recht der zweiprozentigen Pauschsteuer für Minijobs Gebrauch machen. Vor allen Dingen der letzte Aspekt sticht hervor, weil Arbeitgeber hierdurch auch Monatslöhne weit oberhalb des monatlichen Grenzbetrags von 450 € brutto für netto an den Arbeitnehmer auszahlen können. Unternehmen steigern mit Gehaltsextras nicht selten ihre Attraktivität für Teilzeitarbeitnehmer und schaffen sich so Vorte...

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