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NWB direkt Nr. 33 vom Seite 852

Verfassungswidrigkeit der Kinder(nicht)berücksichtigung am Ersten eines Monats Geborener

Professor Dr. iur. Dieter Steck

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAE-42109 Am Ersten eines Monats geborene Kinder werden bei ihren Eltern regelmäßig sowohl beim Kindergeld als auch bei den steuerlichen Freibeträgen insgesamt bis zu drei Monate weniger berücksichtigt als andere Kinder. Wegen der hieraus folgenden Verfassungswidrigkeit der entsprechenden Gesetzesregelungen sollte reagiert werden.

Ausführlicher Beitrag s..

Monatsweise Berücksichtigung bei Kindergeld oder Freibeträgen

[i]Drei entscheidende Monate Eltern erhalten für ihre Kinder monatsweise Kindergeld oder steuerliche Freibeträge. Kinder werden erstmalig im Geburtsmonat und grundsätzlich letztmalig in dem Kalendermonat, zu dessen Beginn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, berücksichtigt (§ 32 Abs. 3 EStG); nach § 32 Abs. 4 EStG erfolgt bei Arbeitslosigkeit bzw. unter sonstigen Voraussetzungen (insbesondere Ausbildung) die Berücksichtigung bis zur Vollendung des 21. bzw. 25. Lebensjahres. Damit kennt das Gesetz drei Altersgrenzen.

Lebensalterberechnung und daraus resultierende Benachteiligung

[i]Vollendung des Lebensalters mit Ablauf des Vormonats Nach § 108 Abs. 1 AO i. V. mit §§ 187, 188 BGB vollenden Kinder das jeweilige Lebensjahr mit Ablauf des Tages, der dem Tag der Geburt vorangeht. Am Ersten eines Monats geborene Kinder vollenden daher ihr jeweiliges Leb...

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