5 vor Berichterstattung
2. Aufl. 2013
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Vorwort
Die Prüfung zum Weiterbildungsabschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin” wird seit 1927 durchgeführt und gehört somit zu den kaufmännischen Fortbildungsprüfungen mit der längsten Tradition. Gemessen an der Zahl der jährlichen Prüfungsteilnehmer zählt diese Prüfung zudem seit Jahren zu den wichtigsten jedoch auch zu den schwierigsten kaufmännischen Weiterbildungsabschlüssen mit durchschnittlichen Durchfallquoten von bis zu 50 %.
Ende 2007 wurde die bisherige Prüfungsverordnung durch eine neue Verordnung abgelöst. Die Prüfung besteht nun aus drei Teilen: Prüfungsteil A, B und C. Das Ablegen von Prüfungsteil A innerhalb der letzten zwei Jahre ist notwendig, um die Prüfungsleistungen des Teils B absolvieren zu dürfen. Zudem müssen die Teile A und B bestanden sein, um die mündliche Prüfung, Teil C, ablegen zu können.
Nachdem Prüfungsteil A hoffentlich erfolgreich absolviert wurde, richtet sich nun die Aufmerksamkeit auf Prüfungsteil B. Dieser gliedert sich in die vier Bereiche „Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht”, „Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards” (Gr...