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Anwendung der 1 %-Regelung
Reichweite des Anscheinsbeweises
Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den betrieblichen Pkw tatsächlich privat nutzt, zu einem geldwerten Vorteil (Abgrenzung vom , BStBl 2007 II S. 116). Ob der Arbeitnehmer den Beweis des ersten Anscheins, dass dienstliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt werden, durch die substantiierte Darlegung eines atypischen Sachverhalts entkräften kann, ist damit entgegen der früheren Rechtsprechung für die Besteuerung des Nutzungsvorteils nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG irrelevant.
Geltung der 1 %-Regelung bei Dienstwagenüberlassung zur Privatnutzung
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt dies zu einem als Lohnzufluss zu erfassenden steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers. Führt der Arbeitnehmer kein ordnungsmäßiges Fahrtenbuch i. S. von § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG, sind nach der 1 %-Regelung gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG pauschalierend und typisierend monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil...