Lehrbuch Umsatzsteuer
15. Aufl. 2013
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Kapitel 12: Der Vorsteuerabzug (§ 15 UStG)
12.1 Funktion und Wirkung
12.1.1 Übersicht (auf Seite 414)
12.1.2 Allgemeines
680Der Vorsteuerabzug ist das Instrument, mit dem das Gesetz das System der Mehrwertsteuer verwirklicht. Dadurch, dass der Unternehmer um die Steuer entlastet wird, die in den von ihm in Anspruch genommenen Vorleistungen enthalten ist, wird Steuerkumulation vermieden. Das Ergebnis ist die Belastung der Leistung der jeweiligen Umsatzstufe. Nichts anderes bedeutet Mehrwertsteuer.
Da der Vorsteuerabzug grundsätzlich nur dem Unternehmer zusteht, wird zugleich der Gedanke verwirklicht, den Endverbraucher als Steuerträger mit der Umsatzsteuer zu belasten.
Losgelöst von diesen steuerpolitischen Gesichtspunkten hat der Vorsteuerabzug allerdings insoweit ein Eigenleben, als er unabhängig von einer Mehrwertschöpfung dem Unternehmer auch dann zusteht, wenn er entweder ohne Werterhöhung die empfangene Leistung weitergibt, möglicherweise einen Liefergegenstand unter dem Einkaufspreis weiterliefert oder gar die Vorleistung in Anspruch nimmt, ohne seinerseits einen Umsatz zu tätigen.
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