BMF - IV C 1 - S 1980-1/12/10011 IV D 3 - S 7160 h/12/10001 BStBl 2013 I S. 899

Steuerrechtliches Anpassungsgesetz zum AIFM-Umsetzungsgesetz; Fortgeltung des bisherigen Rechts

Bezug: BMF-Schreiben vom 27. Juni 2013 und vom 1. Juli 2013 - IV C 1 - S 1980-1/12/10011, 2013/0619106 -, - IV C 1 - S 1980-1/12/10011 / IV D 3 - S 7160-h/12/10001, 2013/0628416 -

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In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des Investmentsteuergesetzes und des Umsatzsteuergesetzes Folgendes:

Das Investmentsteuergesetz ist bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung des Anwendungsbereichs weiterhin auf Investmentvermögen und Anteile an Investmentvermögen im Sinne des Investmentgesetzes in der am geltenden Fassung anzuwenden. Das Gleiche gilt für Investmentvermögen und Anteile an Investmentvermögen, die nach dem aufgelegt werden, wenn sie die Voraussetzungen des Investmentgesetzes in der am geltenden Fassung an ein Investmentvermögen erfüllen.

§ 4 Nummer 8 Buchstabe h des Umsatzsteuergesetzes ist bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung zur Anpassung des Umsatzsteuergesetzes und des Investmentsteuergesetzes an das Kapitalanlagegesetzbuch weiterhin auf die Verwaltung von Investmentvermögen im Sinne des Investmentgesetzes in der am geltenden Fassung anzuwenden. Das Gleiche gilt für die Verwaltung von Investmentvermögen, die nach dem aufgelegt werden, wenn sie die Voraussetzungen des Investmentgesetzes in der am geltenden Fassung an ein Investmentvermögen erfüllen.

BMF v. - IV C 1 - S 1980-1/12/10011IV D 3 - S 7160 h/12/10001


Fundstelle(n):
BStBl 2013 I Seite 899
DB 2013 S. 1637 Nr. 30
WPg 2013 S. 831 Nr. 16
AAAAE-41260