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StuB 14/2013 S. 548

Ermittlung der Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag

Bei der Ermittlung der für Einnahmen-Überschussrechner maßgeblichen Gewinngrenze ist gem. nrkr. (Revision anhängig, BFH-Az.: VIII R 29/13) nur der reale wirtschaftlich erzielte Gewinn des Kalenderjahres maßgeblich. Eine Auflösung der in früheren Wirtschaftsjahren gebildeten Ansparabschreibungen (§ 7g EStG a. F.) nebst Gewinnzuschlag ist nicht als Betriebseinnahme zu berücksichtigen (Bezug: § 7g EStG).

Hintergrund: Der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs. 1 EStG n. F, d. h. i. d. F. des UntStRefG 2008) kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Gewerbebetrieb, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird, ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags, einen Gewinn von nicht mehr als 100.0...

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