Fallsammlung Internationales Steuerrecht
10. Aufl. 2013
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Kapitel 3: Körperschaftsteuergesetz
Fall 48 – Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer (§ 26 KStG)
Sachverhalt
Die schwäbische Spätzlemaschinenfabrik SMF GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Stuttgart unterhält in Santiago de Chile/Chile eine Betriebstätte zum Vertrieb der deutschen Qualitätsprodukte. Im Veranlagungszeitraum 2010 erzielt die GmbH einen Gewinn von 800 000 €, in dem der von der chilenischen Betriebstätte erzielte Gewinn von (umgerechnet) 100 000 € enthalten ist, der nicht nach Deutschland transferiert wird. Als Betriebsausgaben sind 2010 u. a. gebucht worden:
Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen in Höhe von 120 000 €;
Chilenische Steuer auf gewerbliche Einkünfte (impuesto a la renta) in Höhe von insgesamt 17 000 €.
Abwandlung
Die Vertriebsbetriebstätte befindet sich auf Exotic Islands und der Körperschaftsteuersatz beträgt nur 10 %, so dass auch nur 10 000 € für income tax als Betriebsausgaben gebucht wurden.
Frage
Berechnen Sie die für den Veranlagungszeitraum 2008 festzusetzende Körperschaftsteuer für beide Alternativen.
Lehrbuch Internationales Steuerrecht, Kapitel
Lösung
Die SMF GmbH ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG i. V. m. §§ 10, 11 AO unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, da sich Sitz und Geschäftslei...