Fallsammlung Internationales Steuerrecht
10. Aufl. 2013
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Kapitel 1: Abgabenordnung
Fall 1 – Wohnsitz natürlicher Personen (§ 8 AO)
Sachverhalt
Max Mustermann (MaMu) ist seit für seinen inländischen Arbeitgeber in dessen Vertretung in Barcelona/Spanien tätig. Er hat in einem Vorort von Barcelona eine Wohnung gemietet und lebte dort zunächst alleine. Am zog seine Frau aus dem Inland nach. Die vollständig eingerichtete Wohnung in Deutschland im eigenen Einfamilienhaus behalten sie bei. Die Eheleute halten sich dort in 2013 für jeweils zwei Wochen pro Quartal auf.
Frage
Hat MaMu in 2012 bzw. 2013 einen Wohnsitz in Deutschland inne?
Lehrbuch Internationales Steuerrecht, Kapitel 1.4.2
Lösung
Die Frage, ob eine natürliche Person im Inland einen Wohnsitz hat, beurteilt sich nach § 8 AO. Danach kommt es darauf an, ob die betroffene Person im Inland eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Jeder Steuerpflichtige kann mehrere Wohnungen und mehrere Wohnsitze im Sinne des § 8 AO haben. Diese können im In- und/oder im Ausland gelegen sein.
Kalenderjahr 2012
Benutzt wird eine Wohnung von demjenigen, der sich in ihr ständig oder doch mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Gewohnheit tatsächlich aufhäl...