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NWB Nr. 30 vom Seite 2369

Betriebsnummern-Service gebührenfrei

Arbeitgeber erstatten für ihre Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 28a SGB IV. Damit Betriebe an dem automatisierten Meldeverfahren zur Sozialversicherung teilnehmen können, benötigen sie eine Betriebsnummer. Die Bundesagentur für Arbeit informiert, dass die bisherige kostenpflichtige Rufnummer des Betriebsnummern-Service zum auf eine gebührenfreie Servicenummer umgestellt wurde. Der Betriebsnummern-Service ist nun unter 0800/4 5555 20 zu erreichen.

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