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BFH 13.5.2013 VIII B 162/11, NWB 29/2013 S. 2282

Einkommensteuer | Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts

Zur Frage des Vorliegens einer Einkünfteerzielungsabsicht hat der BFH bereits mehrfach klargestellt, dass auch die Tätigkeit eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts als Liebhaberei zu qualifizieren sein kann, wenn über Jahre hinweg lediglich Erlöse auf geringem Niveau erzielt werden, auf der anderen Seite aber steuerlich Verluste aus der Tätigkeit erklärt und diese mit Einkünften aus anderen Quellen verrechnet werden (vgl. u. a. , BStBl 2002 II S. 276, für einen Steuerberater; , BStBl 2005 II S. 392, für einen Rechtsanwalt). Im Urteilsfall erzielte der Kläger Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in beträchtlicher Höhe, außerdem war er als Rechtsanwalt tätig. Für die Jahre 1983 bis 1994 ergaben sich aus der Rechts...

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