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OLG Celle Beschluss v. - 4 W 65/13

Gesetze: BGB § 127a; BGB § 2033 Abs. 1 S. 2; ZPO § 278 Abs. 6

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Vergleich, dessen Zustandekommen gem. § 278 Abs. 6 ZPO im schriftlichen Verfahren festgestellt wird, wahrt die gem. § 2033 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderliche Form einer notariellen Beurkundung jedenfalls dann nicht, wenn die Parteien weder durch ihre Bevollmächtigen noch durch das Gericht im erforderlichen Umfang belehrt worden sind.

Fundstelle(n):
ErbBstg 2013 S. 221 Nr. 9
NJW 2013 S. 2979 Nr. 40
ZAAAE-40044

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Nutzungsdauer:
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OLG Celle, Beschluss v. 14.06.2013 - 4 W 65/13

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