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BFH 06.06.2002 V R 59/00

Umsatzsteuer; | Rückvergütung einer Genossenschaft an ihre Mitglieder als nachträgliches Entgelt (§§ 15, 17 UStG)

Die genossenschaftliche Rückvergütung ist eine spezielle, gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte Form der genossenschaftlichen Überschussverteilung, die sich auf verschiedene Geschäftssparten (Bezugs-, Absatz-, Leistungs- oder Kreditgeschäfte) beziehen kann. Sie richtet sich - anders als die Verteilung des Reingewinns - nicht nach der Anzahl der von dem Mitglied gezeichneten Geschäftsanteile oder nach der Höhe der Einzahlungen darauf und ist keine Form der Gewinnverteilung. Umsatzsteuerrechtlich allein entscheidend für die Beurteilung der Rückvergütung ist, ob durch sie die Entgelte für bestimmte Umsätze geändert werden. Gewährt eine Genossenschaft ihren Mitgliedern mit Gutschriften eine umsatzabhängige Rückvergütung für die an die Genossenschaft erbrachten Lieferungen, handelt es sich um...

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