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FG Köln Urteil v. - 13 K 889/12 EFG 2013 S. 1374 Nr. 17

Gesetze: EStG § 10d Abs 2, GewStG § 10a, AO § 165 Abs 1

Vorläufigkeitsvermerk

Mindestbesteuerung, Definitivbelastung, Ermessensentscheidung

Leitsatz

Bei einer Veranlagung, die unter Anwendung der Mindestbesteuerung erfolgt ist, ergibt sich im Hinblick auf eine mögliche Definitivbelastung durch einen späteren Wegfall von Verlustvorträgen keine Verpflichtung des Finanzamts zum Erlass des Steuerbescheides mit Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/PR 2013 S. 5 Nr. 11
DStR 2014 S. 10 Nr. 27
DStRE 2014 S. 1269 Nr. 20
EFG 2013 S. 1374 Nr. 17
KÖSDI 2013 S. 18560 Nr. 10
Ubg 2014 S. 731 Nr. 11
Ubg 2014 S. 733 Nr. 11
GAAAE-39788

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FG Köln, Urteil v. 11.04.2013 - 13 K 889/12

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