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Herstellungskosten bei Gebäuden
Abgrenzungs- und Bewertungsfragen
Zur Herstellung zählt nicht nur die Neuschaffung eines Vermögensgegenstands (Herstellung im engeren Sinne), sondern auch seine Erweiterung und seine „über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung” (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). In den letzten beiden Fällen spricht man auch von nachträglicher Herstellung . Die Anwendung des Begriffs der Herstellungskosten ist insbesondere bei Gebäuden mit zahlreichen Abgrenzungs- und Bewertungsfragen verknüpft, die in diesem Beitrag skizziert werden sollen .
Schmidt, infoCenter, Herstellungskosten (HGB, EStG) NWB HAAAB-05670
In welchen Fällen bereitet die Abgrenzung von Herstellungskosten Probleme?
Wo besteht noch zusätzlicher Klärungsbedarf?
Welche Rechtsentwicklung ist bei den anschaffungsnahen Herstellungskosten zu verzeichnen?
I. Einleitung
[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 4. Aufl., Herne 2013, § 255 NWB FAAAE-25135 Adrian, in: Prinz/Kanzler (Hrsg.), NWB Praxishandbuch Bilanzsteuerrecht, Herne 2012, Rz. 3502-3517 NWB FAAAE-06048Als Folge des Realisationsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) sind Anschaffungs- und Herstellungsvorgänge erfolgsneutral abzubilden; sie sollen lediglich zu einer bilanziellen Vermögensumschichtung führen . § 255 Abs. 1 bis 3 HGB konkretisiert das grundsätzliche Gebot des § 253 Abs. 1 HGB, wonach Vermögensgegenstände höchstens mit ihren Anschaffungs- bzw. H...