StuB Nr. 13 vom Seite 1

Neues aus Berlin ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... beim Steuerstreit ...

Der Wahlkampf hat nun endgültig begonnen, dies zeigte sich bei der Rede des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück am in der letzten Bundestagssitzung vor der Sommerpause. Die politische Auseinandersetzung dreht sich dabei häufig um das Thema Steuern, so sind bekanntlich diverse Gesetze erst nach Verhandlungen im Vermittlungsausschuss verspätet in Kraft getreten. Ein weiterer negativer Höhepunkt: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am die Entscheidung zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz zunächst vertagt (der Streit um die sog. angeschafften Rückstellungen behandelten jüngst Adrian/Fey in StuB 2013 S. 404). Die entstehende Rechtsunsicherheit soll nun durch einen Verwaltungserlass beseitigt werden. Um bis zur Einigung über die dringend erforderlichen gesetzlichen Regelungen Rechtsicherheit zu gewährleisten, wird das BMF mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Verwaltungserlass abstimmen. Durch diese Übergangsregelung soll sichergestellt werden, dass das geltende Investmentsteuergesetz bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens unverändert Anwendung findet.

... und zur Entlastung beim Ordnungsgeldverfahren

Am hat der Deutsche Bundestag den vom BMJ vorbereiteten und vom Kabinett am beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des HGB verabschiedet (vgl. dazu Zwirner/Busch/Froschhammer, StuB 2013 S. 380). Das Gesetz sieht im Anschluss an bereits Ende 2012 geschaffene Entlastungen für Kleinstkapitalgesellschaften nunmehr auch Änderungen im Verfahren vor dem Bundesamt für Justiz vor, wenn kleinste und kleine Kapitalgesellschaften zwar ihren handelsrechtlichen Publizitätspflichten nachkommen, dabei aber Fristen versäumen. Das Bundesamt für Justiz leitet Ordnungsgeldverfahren gegen alle Kapitalgesellschaften ein, die ihre Jahresabschlussunterlagen nicht rechtzeitig offenlegen. Nunmehr wird das Mindestordnungsgeld von 2.500 € für Kleinstkapitalgesellschaften auf 500 € und für kleine Kapitalgesellschaften auf 1.000 € gesenkt, wenn das Unternehmen verspätet auf die Ordnungsgeldandrohung des Bundesamts reagiert und die Offenlegung, wenn auch verspätet, nachgeholt hat, bevor das Bundesamt weitere Schritte einleitet.

Besteuerung von Firmenwagen

Die Besteuerung von Dienstwagen birgt eine Vielzahl von Fehlerquellen und ist regelmäßig Streitpunkt im Rahmen von Lohnsteueraußen- und Betriebsprüfungen. So musste sich der BFH erneut in mehreren aktuellen Entscheidungen mit unterschiedlichen Fragestellungen der Firmenwagenbesteuerung beschäftigen. Zudem hat die Finanzverwaltung mit dem aktuellen zur lohnsteuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendungen bei Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs Stellung genommen. Foerster stellt die aktuellen Entwicklungen ab S. 497 dar.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 13/2013 Seite 1
NWB CAAAE-39746