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StuB 13/2013 S. 513

Einkommen-/Lohnsteuer | Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2013

Die Bundesregierung hat eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2013LStÄR 2013; BR-Drucks. 424/13 vom ) beschlossen. Es soll damit der steuerfreie Betrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen in R 3.12 Abs. 3 der LStR 2011 angepasst werden, damit dieser der Höhe nach wieder dem Betrag der Übungsleiterpauschale in § 3 Nr. 26 EStG entspricht:

  • Mit der Änderung wird dieser Betrag der Höhe nach wieder dem Betrag der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG entsprechen, der durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz auf 2.400 € jährlich angehoben wurde.

  • Durch die Regelung wird es zu einer Entlastung für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger kommen, die eine Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen erhalten (z. B. ehrenamtliche Bürgermeister und Stadtratsmitglieder...

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