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Die Unveränderbarkeit der (Kassen-)Buchführung nach § 146 Abs. 4 AO im EDV-Zeitalter und INSIKA
Schon 2003 hat der Bundesrechnungshof festgestellt, dass in Branchen mit hohen Barumsätzen ein erhebliches Risiko endgültiger Steuerausfälle besteht, weil die Unternehmer ihre Umsätze nicht vollständig erklären und nur punktuelle Kontrollen möglich sind. Die Finanzverwaltung hat sukzessive ihre Anforderungen an die ordnungsgemäße Kassenführung verschärft, zuletzt mit dem (Kassenrichtlinie).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
[i]Huber/Reckendorf/Zisky, Teil 1, BBK 12/2013 S. 567 NWB MAAAE-37806 Nach einem Blick auf die historischen Wurzeln der Vorschrift zur Unveränderbarkeit der Buchführung in § 146 Abs. 4 AO im letzten Heft beleuchtet der zweite Teil praktische Probleme, ihre Ursachen und mögliche Lösungen. Insgesamt zwölf Thesen sollen verdeutlichen, warum intensivere Kontrollen und Rechtsänderungen nur eine Teil-Lösung darstellen und deshalb konkrete technische Vorgaben der sinnvollere Weg sind. Beispielhaft seien folgende Thesen genannt:
Manipulationen der Buchführung selbst haben keine große Bedeutung, weil in erster Linie Daten aus Vorsystemen wie Warenwirtschaft oder Kasse verändert werden. Die Methoden dazu haben sich aufgrund ver...