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FG Münster Urteil v. - 3 K 3754/11 E EFG 2013 S. 1288 Nr. 16

Gesetze: AO § 363 Abs 2 Satz 2, EStG § 3 Nr 12

Abgeordnetenpauschale/Verfahren

Steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete, Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Ruhen des Verfahrens

Leitsatz

1) Einem Steuerpflichtigen, der die einfachgesetzlichen Voraussetzungen des § 3 Nr. 12 EStG nicht erfüllt, können auch aus Gleichbehandlungsgründen keine pauschalen Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung nach § 12 AbgG gewährt werden (Anschluss an , BStBl. II 2008, 928 und VI R 63/04, BFH/NV 2008, 2018 sowie und 2 BvR 2228/08, BVerfGK 17, 438).

2) Europäischer Gerichtshof i.S.v. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ist nicht der EGMR mit Sitz in Straßburg, sondern nur der EuGH mit Sitz in Luxemburg (Abschluss an , BFH/NV 2012, 1570). Ein Einbezug des EGMR in den Anwendungsbereich der Vorschrift aufgrund erweiternder Auslegung oder Analogie kommt nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 10 Nr. 11
DStRE 2014 S. 633 Nr. 10
EFG 2013 S. 1288 Nr. 16
GStB 2013 S. 341 Nr. 10
IWB-Kurznachricht Nr. 19/2013 S. 666
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2013 S. 2045
PAAAE-39412

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FG Münster, Urteil v. 25.04.2013 - 3 K 3754/11 E

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