StuB Nr. 12 vom Seite 1

Rechnungslegung im Lichte der Fehlerrechnung und einer optimalen Standortbestimmung

Olga Haaker und Dr. Andreas Haaker *

Am 3. 6. dieses Jahres feierte Prof. Dr. Dr. h. c. Jürgen Bloech seinen 75. Geburtstag. Dabei kann er bereits auf rund fünf Jahrzehnte betriebswirtschaftliche Forschung zurückblicken. Die Dissertation von Jürgen Bloech beschäftigte sich mit der „ Untersuchung der Aussagefähigkeit mathematisch formulierter Investitionsmodelle mit Hilfe einer Fehlerrechnung” (1966). Daran anknüpfend folgte seine 1970 veröffentlichte Habilitationsschrift über „ Optimale Industriestandorte”. Das Standortproblem kann wohl zu Recht als sein „Steckenpferd” innerhalb seines umfassenden Lehr- und Forschungsprogramms bezeichnet werden. Diese fachliche Breite sowie das bis heute anhaltende Engagement in der Lehre und der damit verbundene Praxisbezug zeichnen ihn als Wissenschaftler besonders aus. Auf sein sonstiges außergewöhnliches Engagement im Rahmen von nationalen und internationalen Projekten mit gesellschaftlicher Relevanz kann an dieser Stelle nur hingewiesen werden.

Was können Jürgen Bloechs Untersuchungen zur „Fehlerrechnung” und zur „optimalen Standortbestimmung” zum Problembereich „Rechnungslegung” beitragen? Eine Menge! Wer sich mit der IFRS-Rechnungslegung befasst, in der Barwertkalküle und subjektive Ermessensentscheidungen zum täglichen Geschäft gehören, dem sollte eine systematische Analyse mittels einer Fehlerrechnung bei der Problembewältigung weiterhelfen. Von der Fehleranfälligkeit der IFRS kann die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ein Liedchen singen. Finanzinstrumente, goodwill impairment-Test und aktive latente Steuern auf Verlustvorträge gehören – was die Ursache von Fehlern angeht – zu den üblichen Verdächtigen. Gemein ist diesen Fehlerquellen, dass zukünftige cashflows und Zinssätze geschätzt werden müssen. Das betriebswirtschaftliche Instrumentarium zur Analyse von solchen Schätzfehlern bildet die Fehlerrechnung. Mit ihr lässt sich etwa das Ausmaß des Hebeleffekts bei Zinssatzänderungen auf den Barwert in Abhängigkeit von den Ausgangsparametern untersuchen. Dieses sollte nicht zuletzt den Abschlussprüfer interessieren, wenn der akquisitionsverantwortliche Vorstand des geprüften Unternehmens beim goodwill impairment-Test nach recht optimistischer cashflow-Prognose noch zusätzlich an der Stellschraube „Diskontierungssatz” drehen möchte.

Obgleich bei der optimalen Standortentscheidung primär Transportkosten Beachtung finden, hat Jürgen Bloech stets auch die Bedeutung des rechtlichen Umfelds für die Standortwahl betont. Zu diesen „institutionellen Standortfaktoren” zählt insbesondere auch die Rechnungslegung als bedeutender Teil der Corporate Governance. Insofern wäre man also gut beraten, bei der Diskussion der Frage „HGB oder IFRS” Bloechs Werke zur Standortwahl zur Hand zu nehmen. Schließlich zeichnet sich der Standort Deutschland durch ein wohldurchdachtes und systemkonformes handelsrechtliches Rechnungslegungssystem aus. Für die Güte dieses Standortfaktors gilt: Gewinne werden erst realisiert, wenn die Marktleistung erbracht ist. So denkt und handelt der Kaufmann. IFRS-bezogene Zeitwertgewinne ohne erbrachte Marktleistung sind dem Kaufmann hingegen fremd. Welche Konsequenzen hätte es für den Standort Deutschland, wenn die kaufmännischen Prinzipien der Gewinnermittlung nicht mehr gelten, da die IFRS für alle Unternehmen eingeführt würden?

Wir wünschen Prof. Dr. Dr. h. c. Jürgen Bloech weiterhin noch viele erfüllte Jahre von intensiver Schaffenskraft sowie Gesundheit, Glück und Zufriedenheit!

Olga Haaker und Andreas Haaker

Fundstelle(n):
StuB 12/2013 Seite 1
NWB UAAAE-38917