Reform der europäischen Corporate Governance
1. Aufl. 2013
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III. Corporate Governance-Träger in der Aktiengesellschaft
1. Vorstand
1.1 Bestellung
Die Kompetenz zur Bestellung (Personalauswahl) des Vorstands obliegt dem Aufsichtsrat. Ein Mitspracherecht der bestehenden Vorstandsmitglieder existiert in diesem Zusammenhang nicht und kann auch nicht rechtsverbindlich vereinbart werden. Nach h. M. wird es jedoch grds. als geboten angesehen, die Personalauswahl nicht ohne beratende Beteiligung der bereits vorhandenen Vorstandsmitglieder durchzuführen. Diesen Gedanken aufgreifend, sollen sich Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam einer langfristigen Nachfolgeplanung annehmen.
Im Rahmen einer ordnungsmäßigen Bestellung hat ein Auswahlverfahren durch den Aufsichtsrat zu erfolgen, welches insbesondere die Sammlung von Informationen zu Eigenschaften und Fähigkeiten potenzieller Vorstandskandidaten zur Sicherstellung der Kompetenz und Integrität des Gesamtvorstands zum Gegenstand hat. Hinsichtlich des Anforderungsprofils wird dabei zunächst die Festlegung einer generellen Altersgrenze für Vorstandsmitglieder gefordert. Zudem sollen Vorstände nicht mehr als drei Aufsichtsratsposten in konzernextern...