Arbeitshilfe November 2013

Betriebsaufspaltung: Sachliche Verflechtung durch Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen allein wegen des Ausweises einzelner Räumlichkeiten eines Zweifamilienhauses als Unternehmenssitz

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Vorliegen einer sachlichen Verflechtung - Sind die überlassenen Räume (2% der gesamten Räume der Betriebsgesellschaft -AG-) auch dann eine wesentliche, die sachliche Verflechtung begründende Betriebsgrundlage im Sinne der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung, wenn dort der Unternehmenssitz der AG angesiedelt ist und die dort ausgeübte Geschäftsleitungstätigkeit nur ein geringes Ausmaß erreicht?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB XAAAE-38767