Arbeitshilfe Mai 2015

Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG ist sofort abziehbarer Aufwand

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Stellt die durch eine qualifizierte Veränderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft gemäß § 1 Abs. 2a GrEStG ausgelöste Grunderwerbsteuer eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe dar, oder liegen insoweit aktivierungspflichtige nachträgliche Anschaffungskosten des Grundbesitzes der Personengesellschaft vor?

Beim BFH sind folgende Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB ZAAAE-38762