Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer; | Abtretung des Entgeltsanspruchs medizinischer Sachverständiger aus Gutachtenaufträgen
Es ist bekannt geworden, dass medizinische Sachverständige ihre Entgeltsansprüche aus der Erstellung umsatzsteuerpflichtiger Gutachten neuerdings häufiger an einen Arzt abtreten, der an der Gutachtenerstellung als Hilfskraft mitgewirkt hat. Dieser rechnet dann in eigenem Namen über die Gutachterleistung ab. Dazu führt die , S 7275 A - St 44 4 u. a. Folgendes aus: Schuldner der USt aus einem Leistungsaustausch - hier aus der Gutachtenerstellung - ist grds. derjenige, der als leistender Unternehmer nach außen aufgetreten ist, d. h. derjenige, der aus dem Rechtsgeschäft mit dem Leistungsempfänger berechtigt und verpflichtet ist. Dies ist in dem dargestellten Sachverhalt der beauftragte medizinische Sachverständige, der sich zur Erstellun...