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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 3 K 3273/11 EFG 2013 S. 1219 Nr. 15

Gesetze: EStG § 32d Abs. 1, EStG § 23 Abs. 3 S. 1, EStG § 23 Abs. 3 S. 9, EStG § 3 Nr. 40 Buchst. j, EStG § 3c Abs. 2, EStG § 20 Abs. 6, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, EStG § 52a Abs. 3 S. 2, EStG § 52a Abs. 4 S. 2, EStG § 52a Abs. 10 S. 1, EStG § 52a Abs. 11 S. 4, EStG § 2 Abs. 3

Ausgleichs halbierter Altverluste mit vollen Neugewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften ist verfassungsgemäß

Leitsatz

Es ist verfassungsgemäß, wenn Verluste aus privaten Wertpapierveräußerungsgeschäften im ersten Jahr der Anwendung der Abgeltungssteuer – soweit für die Veräußerungsgeschäfte aufgrund des Anschaffungszeitpunkts noch die alte Rechtslage des Halbeinkünfteverfahrens gilt – nur zu Hälfte mit den Neugewinnen aus Wertpapierveräußerungen verrechnet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 6 Nr. 39
DStRE 2013 S. 1409 Nr. 23
EFG 2013 S. 1219 Nr. 15
EStB 2013 S. 382 Nr. 10
ErbStB 2013 S. 246 Nr. 8
SAAAE-37762

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.04.2013 - 3 K 3273/11

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