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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 23 | Haushaltsnahe Leistungen: Steuerermäßigung für Prüfung von Abwasseranlagen

Aufwendungen für die Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen stellen nach der Auffassung der Finanzverwaltung keine nach § 35a EStG begünstigten Kosten für Handwerkerleistungen dar, da diese mit einer Gutachtertätigkeit vergleichbar sei. Das FG Köln hat dies jetzt zu Gunsten der Grundstückseigentümer anders gesehen. Nun muss der BFH entscheiden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind immer ein Thema. Auch heute können wir Ihnen wieder ein interessantes Verfahren präsentieren, das beim Bundesfinanzhof neu anhängig ist. Diesmal geht es um die Prüfung von Rohrleitungen.

Müssen Grundstückseigentümer nach Landesrecht ihre Abwasserleitungen für Schmutz- und Niederschlagswasser von einem Sachkundigen auf ihre Dichtheit prüfen lassen, dann stellt sich die Frage: Kann die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen beansprucht werden? Die Finanzverwaltung verneint dies. Die Oberfinanzdirektion Münster argumentiert: Eine Gutachtertätigkeit ist nach dem Anwendungsschreiben des BMF grundsätzlich nicht begünstigt. Anders als Wartungsarbeiten. Fallen als Folge einer Dichtheitsprüfung Reparaturmaßnahmen an, ist daher – so die OFD – insoweit eine Steue...

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