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Nettobilanzierung betrieblicher Altersversorgungswerke
I. Einführung
Mit erstmaliger Anwendung der überarbeiteten Vorgaben zur bilanziellen Erfassung von (nicht anteilsbasierten) Leistungen an Arbeitnehmern (employee benefits) besteht die Pflicht zum Ausweis des tatsächlichen Finanzierungsdefizits (leistungsorientierter) betrieblicher Altersversorgungswerke. Abgeschafft sind die nach bislang noch geltendem Recht vorgesehenen Möglichkeiten zur Glättung betreffend die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten sowie nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand. Eine stichtagsbezogene, vollständige Erfassung ist geboten, somit ist die (Netto-)Pensionsverpflichtung als Differenz des Barwerts der Leistungszusage (defined benefit obligation) und etwaigen Planvermögens (plan assets) auszuweisen.
Die Finanzierungskosten eines betrieblichen Altersversorgungswerks bestimmen sich als Saldo aus Zinsaufwand (unwinding of discount) und dem erwarteten Ertrag aus bestehendem Planvermögen (return on plan asset). Abzustellen für die periodenbezogene Bestimmung ist auf das Finanzierungsdefizit, die (Netto-)Pensionsverpflichtung ist also mit (nur) einem Zinssatz zu multiplizieren.
Neb...