Besteuerung und Rechtsformwahl
6. Aufl. 2013
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1. Einleitung
Die Wahl der Rechtsform ist eine langfristige, wenngleich nicht irreversible Entscheidung. Bei der Gründung muss eine Entscheidung über die Rechtsform, in der die Unternehmung betrieben werden soll, getroffen werden. Auch in der Folge ist immer dann, wenn sich wesentliche Daten innerhalb oder außerhalb der Unternehmung ändern, über die Rechtsform nachzudenken. Interne Änderungen liegen beispielsweise vor, wenn sich die Zusammensetzung der Gesellschafter ändert, externe, wenn sich die Steuergesetze ändern. Ein nachträglicher Wechsel der Rechtsform (Umwandlung) ist jederzeit möglich, sie ist aber mit Aufwendungen und unter Umständen auch mit Steuerzahlungen verbunden. Grundsätzlich bleibt den Eigentümern einer Unternehmung freigestellt, in welcher Rechtsform sie sich am Wirtschaftsleben beteiligen wollen.
Für privatwirtschaftliche Unternehmungen, auf die sich die nachfolgenden Ausführungen beschränken, kommen als Rechtsformen die einzelkaufmännische Unternehmung, die Personengesellschaft, die Kapitalgesellschaft und Mischformen zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft, dabei insbesondere die GmbH & Co. KG, die Betriebsaufspaltung sowie die GmbH & Still, in Betracht.
Die ...